Behandlungsangebot
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Akut-, Kurz- oder Langzeittherapie
Manchmal geraten wir im Leben an einen Punkt, an dem die eigenen Bewältigungsmöglichkeiten nicht mehr ausreichen. Anhaltende Niedergeschlagenheit, Ängste, innere Anspannung, selbstschädigende Verhaltensweisen oder Schwierigkeiten in zwischenmenschlichen Beziehungen können den Alltag erheblich belasten. Auch einschneidende Lebensereignisse wie Trennungen, Partnerschaftskrisen, berufliche Veränderungen oder der Verlust eines nahestehenden Menschen können seelische Krisen auslösen.
Wenn Belastungen über längere Zeit bestehen, die Lebensqualität beeinträchtigen oder sich trotz eigener Bemühungen nicht ausreichend verändern, kann eine Psychotherapie hilfreich sein.
In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie betrachten wir nicht nur die aktuellen Beschwerden, sondern auch deren mögliche Hintergründe. Gemeinsam gehen wir der Frage nach, welche Erfahrungen, Beziehungsmuster und inneren Konflikte mit Ihrer heutigen Situation zusammenhängen könnten. Ziel ist es, sich selbst und die eigenen Reaktionen besser zu verstehen, neue Perspektiven zu entwickeln und nachhaltige Veränderungen zu ermöglichen.
Die Behandlung orientiert sich an Ihrer individuellen Lebenssituation, Ihren Anliegen und Ihren persönlichen Ressourcen. Sie kann als Akutbehandlung, Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie erfolgen.
Behandlungsschwerpunkte
In meiner Praxis behandle ich unter anderem folgende psychische Beschwerden und Erkrankungen:
Depressive Erkrankungen: anhaltende Niedergeschlagenheit, Antriebsmangel, Erschöpfung oder das Gefühl, den Zugang zu sich selbst verloren zu haben
Angststörungen: ausgeprägte Ängste, innere Anspannung, Sorgen oder Vermeidungsverhalten, die den Alltag einschränken
Anpassungsstörungen und Lebenskrisen: psychische Belastungen im Zusammenhang mit einschneidenden Veränderungen, Verlusten oder schwierigen Lebenssituationen
Traumafolgestörungen: Beschwerden nach belastenden oder traumatischen Erfahrungen, beispielsweise im Rahmen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS)
Zur Kontaktaufnahme
Wenn Sie sich psychotherapeutische Unterstützung wünschen, können Sie mich per E-Mail kontaktieren oder mich während meiner telefonischen Sprechzeit anrufen. Gerne können Sie auch eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen.
In einer ersten psychotherapeutischen Sprechstunde haben wir die Möglichkeit, Ihr Anliegen und Ihre aktuelle Situation gemeinsam zu betrachten. Sie können schildern, was Sie belastet und welche Veränderungen Sie sich wünschen. Zugleich können wir klären, ob eine Behandlung in meiner Praxis für Sie geeignet ist.
Gesetzlich Versicherte bringen bitte ihre elektronische Gesundheitskarte zum ersten Termin mit. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.
Während der ersten Kontakte
Zu Beginn nehmen wir uns Zeit, Ihre Beschwerden, Ihre Lebensgeschichte und die für Ihr Anliegen bedeutsamen Zusammenhänge besser zu verstehen. Je nach Fragestellung können hierzu diagnostische Gespräche, biografische Informationen und spezifische Fragebögen beitragen.
Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam ein Verständnis Ihrer aktuellen Schwierigkeiten und klären, welche therapeutischen Schritte sinnvoll sein können. Wenn eine Behandlung in meiner Praxis möglich ist, vereinbaren wir individuelle Therapieziele und besprechen das weitere Vorgehen einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.
Die therapeutische Arbeit orientiert sich an Ihrem persönlichen Anliegen und entwickelt sich im gemeinsamen Gespräch. Dabei geht es sowohl darum, belastende Erfahrungen und wiederkehrende Muster besser zu verstehen, als auch darum, neue Handlungsmöglichkeiten zu erproben und eigene Ressourcen zu stärken.
Psychotherapeutischen Sitzungen
Psychotherapeutische Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die konkrete Dauer der Behandlung richtet sich nach Ihrer individuellen Situation und dem therapeutischen Bedarf.
Im Verlauf einer Therapie können sich die Abstände zwischen den Sitzungen verändern. Gegen Ende der Behandlung können größere Abstände dabei helfen, erreichte Veränderungen im Alltag zu festigen und langfristig zu stabilisieren.
Was ist Psychotherapie
Ambulante Psychotherapie in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.
Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.
Wie funktioniert eine Psychotherapie?
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken (z. B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z. B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern) ergänzt werden kann. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen.
Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapie- verfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.
Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
Wie beantrage ich eine Psychotherapie?
Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.
Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen.
Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.
Welche psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind.
Bei Verdacht auf eine seelische Krankheit findet im Rahmen der Sprechstunde eine Orientierende Diagnostische Abklärung statt; bei Patientinnen und Patienten, bei denen von keiner seelischen Krankheit ausgegangen wird, werden niedrigschwellige Hilfen empfohlen.
Psychotherapeutische Akutbehandlung
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeit- psychotherapie überführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.
Ambulante Psychotherapie
Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden, in der Systemischen Therapie auch im Mehrpersonensetting (z. B. durch Einbeziehung der Familie). Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen Patientinnen und Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie.
Welche Therapieverfahren gibt es noch?
Analytische Psychotherapie
Die Analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.
Systemische Therapie
Die Systemische Therapie versteht psychische Störungen unter besonderer Berücksichtigung von Beziehungen. Neben der Sicht auf Belastendes stehen die Nutzung eigener Kompetenzen und Fähigkeiten der Patientin oder des Patienten bzw. ihres oder seines Umfeldes im Mittelpunkt. Die Therapie orientiert sich an den Aufträgen und Anliegen der Patientinnen und Patienten. Ziel ist es, symptomfördernde Verhaltensweisen, Interaktionsmuster und Bewertungen umwandeln zu helfen und neue, gesundheitsfördernde Lösungsansätze zu entwickeln.
In die Therapie können Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder andere wichtige Bezugspersonen einbezogen werden. Die Systemische Therapie im Mehrpersonensetting, die dann beispielsweise gemeinsam mit der Kernfamilie oder der erweiterten Familie stattfindet, nutzt die Angehörigen als Ressource für die Behandlung und die Veränderung von bedeutsamen Beziehungen und Interaktionen.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nichtbewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.
Quelle: https://update.kbv.de/ita-update/Abrechnung/EXT_ITA_AHEX_PTV10.pdf Formblatt PTV10
